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der genannten Stiftung nachträglich, jedoch mit Rückbeziehung auf den Zeitpunkt der
Errichtung derselben Höchst Ihre Genehmigung mit der gesetzlichen Wirkung der juristi-
schen Persönlichkeit gnädigst verliehen.
4) Nachdem die von der Wittwe des Bildhauers Hofraths von Dannecker in
Stuttgart letztwillig errichtete Stiftung für Unterstützungen an Kunstschüler mit Ge-
nehmigung des Ministeriums vom 3. Dezember 1868 von der Direktion der Kunstschule
in ihre Verwaltung übernommen worden ist, haben Seine Königliche Majestät ver-
möge Höchster Entschließung vom 2. November 1869 dieser Stiftung nachträglich, jedoch
mit Rückbeziehung auf den Zeitpunkt der Errichtung derselben, Höchst Ihre Genehmi-
gung mit der gesetzlichen Wirkung der juristischen Persönlichkeit gnädigst ertheilt.
5) Vermöge Hoöchster Entschließung vom 25. Juni 1872 haben Seine Königliche
Majestät die Universitätsbehörden in Tübingen zu definitiver Annahme der in dem
Testamente des verstorbenen Rechtskonsulenten Rödinger und seiner gleichfalls verstor-
benen Ehefrau in Stuttgart enthaltenen zvei Zuwendungen in die Verwaltung und
Aufsicht der Universität gnädigst ermächtigt, und der hierunter begriffenen Familien=
stiftung für Studirende Höchst Ihre Genehmigung mit der Wirkung der juristischen Per-
sönlichkeit ertheilt. (Die andere Zuwendung ist ein Legat mit Zweckbestimmung.)
6) Vermöge Höchster Entschließung vom 14. November 1876 haben Seine König-
liche Majestät der von dem verstorbenen Privatier Julius Letten mayer in Stutt-
gart letztwillig errichteten Familien= beziehungsweise Bildungs-Stiftung Höchst Ihre Ge-
nehmigung mit der Wirkung der juristischen Persönlichkeit für diese Stiftung gnädigst
ertheilt und das Ministerium des Kirchen= und Schulwesens zu Uebernahme derselben
in seine Aufsicht zu ermächtigen geruht.
Stuttgart, den 13. April 1877. Geßler.
Versügung des Finanzministerinms, betreffend die Errichtung eines Grenzsteueramts. Vom 12. April 1877.
In Folge der Eröffnung der Eisenbahnstation Westerstetten an der Eisenbahnlinie
Stuttgart-Ulm ist zur Controlirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegen-
stände, welche im Verkehr mit anderen Bundesstaaten einer inneren Steuer oder Ueber-
gangssteuer unterliegen, an dieser Station ein Grenzsteueramt errichtet worden.
Stuttgart, den 12. April 1877. Renner.
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele.)