Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1877. (54)

63 
in die VIII. Rangstufe: 
die Bureau-Assistenten bei der Ministerialabtheilung für den Straßen- und 
Wasserbau und für das Hochbauwesen, sofern sie die zweite höhere Dienst- 
prüfung erstanden haben, unter gleichzeitiger Abänderung ihres bisherigen 
Titels in den Titel „Abtheilungs-Ingenieure", 
den Landgestütskassier, 
die Oekonomieverwalter der Staats-Irrenanstalten, 
die Sekundärärzte der Staats-Irrenanstalten, 
den Vorstand des Arbeitshauses in Vaihingen; 
in die IX. Rangstufe: 
die Oberamtsaktnare, welche die höhere Dienstprüfung erstanden haben. 
Stuttgart, den 20. April 1877. 
Sick. 
Gekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit 
an die Gesellschaft gLarmonic in #eilbronn. Vom 20. April 1877. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 25. Jannar 
d. J. auf Grund der vorgelegten Statuten der Gesellschaft Harmonie in Heilbronn, 
welche ihren rechtlichen Wohnsitz in letzterer Stadt hat, die nachgesuchte juristische Per- 
sönlichkeit gnädigst zu verleihen geruht; was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Stuttgart, den 20. April 1877. 
Sick. 
Gekanntmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichlung eines Zollamts in Gmünd. 
Vom 24. April 1877. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 9. d. M. 
gnädigst genehmigt, daß das seither mit dem Kameralamt vereinigt gewesene Hauptsteuer-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.