Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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18. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Würltemberg. 
  
Ansgegeben Stuttgart Samstag den 12. Juli 1879. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betressend den Wiederzusammentritt der verlagten Ständeversammlung. Vom 8. Juli 1879. 
— Verfügung des Justizministeriums, betreffend den Art. 9 des Auslieferungsvertrags zwischen dem deutschen 
Neich und Belgien vom 24. Dezember 1874. Vom 38. Juli 1879. 
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentrilt der vertagten Ständeversammlung. 
Vom 8. Juli 1879. 
Karl, oon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammentritt 
der vertagten Ständeversammlung auf 
Mittwoch den 16. Juli d. J. 
bestimmt. 
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage 
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder 
versammeln. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 8. Juli 1879. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Wundt. Faber.
	        
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