Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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Dasn (Kommando) 
die Königliche Guchthaus-Verwaltung) 
Jormular I. 
Durch Urtheil des 
von 
ist der 
wegen .. . 
zu einernr strafe von Jahren MMonaten Tagen 
verurtheilt worden. ç · 
Nachdem die Vollstreckung des Urtheils angeordnet worden ist, wird der Verurtheilte der 
zur Erstehung der Strafe zugeliefert. 
Dabei werden folgende Notizen beigefügt: 
1) Alter des Verurtheilten (Jahr, Moti und Tag der Geburt): 
2) Familienverhältnisse: 
ist ehelich — unehelich geboren, ist verheirathet, Wittwer, geschieden, unverheirathet, 
hat — Kinder. 
3) Keimatsverhältnisse 
4) Religion: 
5) Gewerbliche Kenntnisse: 
Nahrungszweig: 
6) Bildungsstufe: 
7) Prädicat (Sinnesart, Betragen während der Untersuchungshaft): 
8) Körper= und Gesundheitszustand: 
9) Vermögen: eigenes, 
nutznießliches, 
zu hoffendes, 
Hoffnung auf Unterstützung von Angehörigen. 
10) Bemerkungen. 
Die Personalbeschreibung ist in der Beilage enthalten. 
Ferner folgen im Anschlusse: 
Die Abschrift des Urtheils, nebst Urtheilsgründen und Vorstrafen-Verzeichniß, 
die Urkunde über die Pflichtigkeit des Verurtheilten zum Kostenersatz. 
Außer den Kleidern, welche der Verurtheilte am Leibe trägt, bringt derselbe noch folgende 
Gegenstände mit: 
Kleidungsstücke: 
sonstige Effekten: 
Geld: 
den ..... 
(Kommando:)
	        
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