Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

509 
Mai. 
1. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Erlassung besonderer Vor- 
schriften für die Beschäftigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walzwerken und 
Hammerwerken sowie in Glashütten. 99. 
5. Ebendasselbe. Berichtigung der Ministerialverfügung vom 19. Dezember 1878 (Reg. Blalt, 
von 1878 S. 285.) 110. 
12. Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Ver- 
kehrsanstalten, des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Vor- 
nahme der zweiten Staatsprüfung im Ingenieur= und Hochbaufach. 111. 
15. K. Verordnung, betreffend die künftige Gerichtseintheilung des Königreichs. 107. 
— Deßgleichen, betreffend die Errichtung einer Kammer für Handelssachen bei dem künftigen 
Landgerichte in Stuttgart. 109. 
— Deßgleichen, betreffend die Ausführung des §. 107 der Reichs-Recht ltsordnung. 109. 
Juni. 
5. Minuisterium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend die mit dem 
Reifezeugniß der zehnklassigen Realanstalten in Stuttgart, Ulm und Reutlingen verbundenen Be- 
rechtigungen. 124. 
10. Justizministerium. Verfügung, betreffend die erstmalige Herstellung der Jahreslisten der 
Schöffen und der Geschworenen nach den Vorschristen des Reichsgerichtsverfass tzes. 121. 
— Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend bie Verwaltung 
der Staatssammlung vaterländischer Kunst= und Alterthumsdenkmale. 124. 
19. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Wanderlager. 129. 
30. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Erlassung besonderer Vor- 
schriften für die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Spinnereien. 131. 
Juli. 
5. Justizministerium. Verfügung, betreffend die Zahl der für jedes der künftigen Amtsgerichte 
zu wählenden Schöffen und die Zahl der für jedes Schwurgericht erforderlichen Geschworenen. 133. 
8. K. Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. 141. 
— Justizministerium. Verfügung, betreffend den Art. 9 des Auslieferungsvertrags zwischen 
dem deutschen Reich und Belgien vom 24. Dezember 1874. 142. 
18. K. Verordnung, betreffend den Urlaub und die Stellvertretung im Fall desselben. 143. 
August. 
8. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend Maßregeln gegen die Einschleppung der 
Rinderpest aus Oesterreich-Ungarn. 149. 
11. Ministerien des Innern und der Finanzen. Verfügung, betreffend die Ausstellung 
von Legitimationsscheinen für den Gewerbebetrieb im Umherziehen. 164. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.