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K. Verordnung, betreffend die Strafvollstreckung in den zur Zuständigleit der Ss#öffengerichte
gehörigen Sachen. Vom 25. September 1879. 361.
Verfügung des Justizministeriums, betreffend die Vollstreckung der von den bürgerlichen Ge-
richten erkannten Freiheitsstrafen. Vom 26. September 1879. 365. Berichtigung. 422.
Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend das Verfahren in den
Fällen eines nicht natürlichen Todes oder bei Auffindung von Leichen. Vom 7. Oktober
1879. 456. s
Verfügung des Justizministeriums, betreffend die richterliche Zuständigkeit zu Verhängung
von Ordnungsstrafen wegen ungebührlichen Benehmens der Untersuchungsgefangenen. Vom
16. Oktober 1879. 460.
Verfügung der Ministerien der Justiz und des Innern, betreffend die Abtheilung der gerichts-
ärztlichen Geschäfte zwischen den Oberamtsärzten und den Oberamtswundärzten. Vom
17. Oktober 1879. 467.
Strafurtheile. Einsendung der gegen Staatsangehörige von Brasilien und Spanien, sowie von
Ilalien, der Schweiz, von Belgien und von Luxemburg ergangenen Strafurtheile. Verfü-
gungen des Justizministeriums vom 1. Februar 1879 und vom 30. September 1879. 16.
416.
Mittheilung der Straferkenntnisse an die Ortsbehörden. Verfügung der Ministerien der
Justiz und des Innern vom 7. Oktober 1879. 418.
Strafvollstreckung. K. Verordnung, betreffend die Strasvollstreckung in den zur Zuständigkeit
der Schöffengerichte gehörigen Sachen. Vom 25. September 1879. 361.
Verfügung des Justizministeriums, betreffend die Vollstreckung der von den bürgerlichen Ge-
richten erkannten Freiheitsstrasen. Vom 26. September 1879. 365. Berichtigung. 422.
Verfügung der Ministerien der Justiz und des Kriegswesens, betreffend den Vollzug militär-
gerichtlich erkannter Freiheitsstrafen durch die bürgerlichen Behörden. Vom 17. Dezem-
ber 1879. 479. "
Stuttgart. K. Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Stadtgemeinde Stuttgart zu Fortsetz-
ung der Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben. Vom 20. März 1879. 57.
Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die mit dem Reife-
zeugniß der zehnklassigen Realanstalt in Stuttgart verbundenen Berechtigungen. Vom
5. Juni 1879. 124. "
Telegraphen. Gesetz, betreffend die weitere Ausbildung des Telegraphennetzes. Vom 21. August
1879. 313.
Thiere. Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffeied das Kleemeistereiwesen. Vom 21. August
1879. 229. Beilage: Belehrung des Medicinalkollegiums über das Desinfektionsverfahren
bei den ansteckenden Krankheiten der Hausthiere. 237.
Verfügung des Minisleriums des Innern, betreffend die Beausfichtigung des Verkehrs mit
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