Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

  
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Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 27. März 1879. 
Inhalt. 
Königliche Verordnung, betressend die Verössentlichung des am 15. November 1878 zwischen Württemberg und Baden 
abgeschlossenen Zusatzvertrags zu dem Staatsvertrag vom 4. Dezember 1850 über die Eisenbahnverbindung zwischen 
Mühlacker und Bruchsal. Vom 23. März 1879. — Königliche Verordnung, betreffend die Ermächtigung der 
Stadtgemeinde Eßlingen zu Erhebung örtlicher Verbrauchsabgaben von Bier, Fleisch und Gas. Vom 23. März 
1879. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betressend die wechselseitige Lebensversicherungsanstalt 
Janus in Wien. Vom 24. März 1879. 
  
flönigliche Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des am 15. November 1878 zwischen Württem-- 
berg und Baden abgeschlossenen Zusahvertrags zu dem Staatsvertrag vom 4. Dezember 1850 über die 
Eisenbahnverbindung zwischen Mäühlacker und Bruchsal. Vom 23. März 1879. 
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nachdem der am 15.November 1878 zwischen Württemberg und Baden abgeschlossene 
Zusatzvertrag zu dem Staatsvertrag vom 4. Dezember 1850 über die Eisenbahnverbindung 
zwischen Mühlacker und Bruchsal die Zustimmung Unserer getreuen Stände erlangt 
hat und beiderseits ratificirt worden ist, so verordnen Wir, nach Anhörung Unseres 
Staatsministeriums, daß dieser Vertrag nebst dem dazu gehörigen Separat-Protokoll vom 
gleichen Tage zur üöffentlichen Kenntniß gebracht werde. 
Gegeben Stuttgart, den 23. März 1879. 
Karl. 
Mittnacht. Renner. Geßler. Sick. Wundt. Faber.
	        
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