Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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zwischen Bruchsal und der Württembergischen Grenze besteht in der auf Badischem Ge- 
biet gelegenen Strecke vom Bahnhof Bruchsal bis Bahnhof Bretten, beide einschließlich. 
Unter der vorgenannten Bahnstrecke als Kaufsobjekt ist der gesammte Umfang des 
unbeweglichen Besitzes der Württembergischen Eisenbahnverwaltung auf derselben, dem- 
nach aller immobilen Theile der Bahnanlage an Gebänden, Geleisen, Tunnels, Durch- 
lässen, Wegen, Brücken, Dohlen 2c., sowie die Gesammtheit ihrer Zubehörden an Bahn- 
abschnitten, Gasbeleuchtungseinrichtung rc. verstanden. 
Mit der Ueberweisung des Eigenthums an dem Kaufobjekt tritt die Badische Ver- 
waltung zugleich in alle dinglichen Rechte und Lasten gegen Dritte ein. Mit Vorzugs- 
und Unterpfandsrechten ist das Kaufsobjekt nicht belastet. 
Ebenso übernimmt Baden die Telegraphenleitung von Bruchsal bis Bretten und die 
Läutewerkseinrichtung zwischen Bruchsal und Heidelsheim. 
Die Abtretung erfolgt mit der Einführung des Winterfahrtenplanes 1879/80 (15. Ok- 
tober 1879) unter der Voraussetzung, daß bis dahin die Wechselstation Bretten in be- 
triebsfähigem Stande hergestellt ist. 
Die Uebergabe beziehungsweise Uebernahme der Bahn wird von den beiderseitigen 
Bahnverwaltungen auf den Grund der für das Reichs-Eisenbahn-Amt tro. 31. März 
1879 anzufertigenden Uebersicht über die Strecken= und Bahnhofs-Verhältnisse vollzogen. 
Mit dem Eigenthumsübergang sollen der Badischen Eisenbahnverwaltung die auf die 
Strecke Bruchsal-Bretten bezüglichen Planc und Beschriebe, ferner die Grunderwerbungs- 
titel und Grunderwerbungsakten (Pacht-, Nutznießungs-, Miethverträge) und die zur 
Fortführung des Dienstes sonst erforderlichen Akten ausgefolgt werden. 
§. 2. 
Der aus den land= und forstwirthschaftlich benützten Bahnabschnitten und Bahn- 
böschungen, sowie Stations-Gärten und Anlagen anfallende Ertrag des Kalenderjahrs 
1879 steht noch voll und ungetheilt der Württembergischen Bahnverwaltung zu. 
8. 3. 
Wegen der beim Uebergang des Betriebs der Bahn an die Badische Bahnverwal-= 
tung vorhandenen, zur Bahnunterhaltung dienenden Betriebsvorräthe und des Inventars 
für Bannnterhaltung, ferner wegen des Mobiliars und der sonstigen Gegenstände für 
Ausstattung der Württembergischen Diensträumlichkeiten, der Wartsäle, der Reparatur- 
werkstätte, sowie wegen des Mobiliars und Inventars der Bahnhofrestauration in Bruch-
	        
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