Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1879. (56)

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& 10. 
Negierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Mitwoch den 23. Avril 1879. 
Inhalt. 
Belanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betressend die Ergänzung und Berichtigung 
des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Auostellung gültiger Fegnisse über die wissenschaftliche 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 9. April 1879. — Verfügung des 
Steuerkollegiums, betressend die Umlage der Grund-, Gesäll-, Gebände= und Gewerbesteuer für das Etatls= 
. 1.«.stpkicik17-.s , --..»» 
jahr — Vom 15. April 1879. 
  
tekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegowesene, betreffend die Ergänzung und be- 
richtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstallen, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse 
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Vom 9. April 1879. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nro. 13 des Centralblattes für das 
Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 25. März 1879, betreffend die Ergänzung 
und Berichtigung des Verzeichnisses solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung 
gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Mili- 
tärdienst berechtigt sind, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 9. April 1879. 
Der Staatsminister des Innern: Der Chef des Kriegsdepartements: 
Sick. Wundt.
	        
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