Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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Muster d. 
(zu 8. 15). 
Aumeldung 
von unversteuertem inländischem Taback zur Versendung. 
(Anmerkung. Der Vordruck ist, soweit derselbe für den gegebenen Fall nicht zutrifft, zu durchstreichen) 
Der unterzeichnete Tabackpflanzer — erklärt hiermit, den, nachstehend ver— 
zeichneten, von dem-Tub##pftanzer. W Vhm selbst gewonnenen un- 
versteuerten Rohtaback 
nach dem Auslande über das . . . . .. zollnt ausführen 
zur unversteuerten Niederlegung in Berlin mit Gewährung der festgesetzten Vergütung für 
den während der Lagerung entstandenen Gewichtsverlust versenden 
DeTruttspörks 
zu wollen und beansprucht, von der gesetzlichen Verpflichtung zur Entrichtung der Steuer von diesem Taback 
entbunden zu werden. 
Der Anmelder übernimmt, wenn der Nachweis der # Aarnr bis zum 12. Januar 1831 
nicht nach Vorschrift erbracht sein sollte, die sich aus §. 16 und §. 17 der Bekanntmachung vom 25. März 1880 
(Central-Blatt für das Deutsche Reich, Seite 153) ergebende Verpflichtung. 
  
  
  
Der Kolli Gattung Gewicht 
  
  
  
  
des Bemerkungen und Anträge. 
Zahl.Art. Bezeichun.abacks. Brutto Netto 
Kilogramm. Kilogramm. 
  
1 Kiste F. L. 1 Tabackblätter 85 
1 Sack J. M. 276rumpen 27 
  
  
  
  
  
  
  
Dambach, den bten Januar 1881. 
(Unterschrift des Anmelders.) 
Georg Huber. 
Abgegeben Schwedt, den 5ten Januar 1881. 
Eingetragen in das Versendungsschein-Ausfertigungsregister unter Nr. 95. 
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
Königliches Steueramt. 
Kösell.
	        
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