Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1880. (57)

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B. Einfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehende Geleis (Hauptgeleis) 
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne am 
Telegraphenmaste zeigt nach Außen 
grünes Licht und nach Innen (dem 
Bahnhofe zugekehrt) weißes Licht. 
(Die andere Signallaterne zeigt kein 
icht.) 
bei Tage: # 
Der obere Telegraphenam 
muß schräg rechts nach oben ge- 
richtet sein (unter einem Winkel 
von etwa 450). 
     
— — 
  
b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Dunkelheit: 
Beide Signallaternen am Te— 
legraphenmaste zeigen nach Außen 
grünes Licht und nach Innen 
Bahnhofe zugekehrt) weißes 
icht. 
bei Tage: 
Beide Telegraphenarme müssen 
* rechts nach oben gerichtet 
ih (unter einem Winkel von etwa 
45 9). 
    
  
  
  
  
  
+ 
C. Ansfahrt ist gesperrt. 
Für das durchgehende und das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der obere Telegraphenarm Die obere Signallaterne am 
muß nach rechts wagerecht gestellt Telegraphenmaste zeigt nach Innen 
sein. (dem Bahnhofe zugekehrt) rothes 
Licht und nach Außen (der freien 
Bahnstrecke zugekehrt) weißes 
Licht. (Die andere Signallaterne 
zeigt kein Licht.) 
  
 
	        
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