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pflichtung ausdrücklich befreit worden sind. Die erfolgte Rückkehr ist bei dem Bezirks-Feldwe-
bel, in dessen Kontrole sie stehen oder bei demjenigen der nächsten Landwehr-Kompagnie sofort
zu melden.
19. Dieser Paß dient Inhaber allen Militär= und Civilbehörden gegenüber als Ausweis.
Wer denselben verliert, hat sogleich bei dem Bezirks-Feldwebel mündlich oder schriftlich die
Ausstellung eines Duplikats zu beantragen und dafür 50 Pf. zu vergüten.
Ort, den gen 118
. . Ober-Ersatz-Kommission im Bezirk der ten Infanterie-Brigade.
Der Miltär-Vorsitzende. u. Der Civilvorsitzende.
Kommando-Behörde, welche Zusätze einträgt. Zusätze zu den Personal-Notizen.
Datum.
(Strafen, Uebungen und Einberufungen,
Führung 2c.)
Meldungen 2c.
Schema 7. Anmerkung 2 ist hinter „Waffengattung“ zu setzen „und Uebungspflichtigkeit".
Schema 13. Die Anmerkung erhält folgenden Zusatz:
Die als übungspflichtig bezeichneten ErsatzReseroisten 1. Klasse sind mit ro-
then Zahlen über den schwarzen Zahlen in der Rubrik 13 derart zu verzeichnen,
daß sie in letzteren mit enthalten sind,
Tweiter Theil.
Kontrol-Ordnung.
Im §. 5. 2 ist einzuschalten vor C:
I) die zu den Friedensübungen einberufenen Ersatz-Reservisten 1. Klasse von dem Tage,
zu welchem sie einberufen sind, bis zum Ablauf des Tages ihrer Entlassung aus dem
aktiven Dienst. «
Vor dem letzten Alinea ist zuzusetzen:
N. z. R. M.G. Art. I. S. 3. s.
Im 8. 10. 5 Alinea 2 ist „erfolgtem Umzuge“ zu streichen und dafür zu setzen:
„erfolgter Abmeldung“.
n 8. 11.4 ist im 1. Alinea zu streichen „in der Regel“, deßgleichen das 2. Alinea zu
streichen und dafür zu setzen: «
Zu ersteren werden die Mannschaften der Landwehr herangezogen.
Landwehr-Mannschaften, welche im Herbst zum Landsturm übergeführt werden
(E. O. §. 12.) sind behufs Beorderung zu den Herbst-Kontrol-Versammlungen von