Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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XIV. Freie Hausestadt Bremen. 
1. Die Handelsschule zu Bremen, 
2. .Realschule zu Bremerhaven, 
3. - - Vegesack. 
XV. Freie und Hansestadt Hamburg. 
Die Realschule des Johanneums zu Hamburg. 
XVI. Elsaß-Lothringen. 
1. Das Neal- Gymnasi ium zu Gebweiler, 
2. 
= Met (verbunden 
mit dem Lyzeum 
daselbst), 
3. - - - . Schlettstadt, 
4. Straßburg i. Els. 
(verhundenn mit dem Lyzeum daselbst). 
. Realschusen mit mindestens neunjährigem Kurfus ohne obligatorischen 
Anterricht im Tatein. 
I. Königreich Preußen. +) 
Provinz Brandenburg. 
1. Die Friedrichs-Werder'sche Gewerbeschule 
zu Berlin, 
2. uisenstädtische Gewerbeschule daselbst. 
Provinz Schlesien. 
3. Die Gewerbeschule zu Breslau, 
4. - -Brieg, 
b. - --Gleiwitz. 
Provinz Sachsen. 
6. Die Gewerbeschule zu Halberstadt, 
7. -ÊGuericke-Schule zu Magdeburg. 
  
Provinz Schleswig-Holstein. 
8. Die Realschule zu Kiel. 
Rheinprovinz. 
16= Die Gewerbeschul zu Coblenz, 
Cöln, 
1 1 - - -Elberfeld, 
12. -- - „ Krefeld. 
II. Könlgreich Württemberg. 
1. Die Realanstalt zu Reutlingen, 
2. - -Stuttgart, 
3. — - -WUlm. 
III. Elsaß-Lothringen. 
Die Gewerbeschule zu Mülhausen im Elsaß. 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung erforderlich ist. 
a. PFrogymnasten. 
I. Königreich Preußen. 
Provinz Östpreußen. 
1 Das Progymnasium zu u sünigeberg . Ostpr., 
- Lötzen. 
Provinz Westpreußen. 
3. Das rogymnasiun zu Löbau, 
4. *. Neumark i.Westpr., 
5. Schwetz. 
+) Die preußischen Realschulen von neunjährigem Kursus ohne Süatorischen Unterricht im Latein werden 
sortan den Namen „Ober-Realschulen“ führen (s. Anmerkung auf S.
	        
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