21.
Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 15. Juli 1882.
Inhalt.
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, betrefsend die
Ergänzung der inlündischen Postordnung hinsichtlich der Abstempelung von Briefumschlägen, Postkarten und
Streifbündern für Privatpersonen. Vom 6./10. Juli 1882. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern
und der Finanzen, betreffend den Handelsvertrag mit Italien. Vom 1. Juli 1882. — Bekanntmachung der
Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betressend Zurücknahme der einer Lehranstalt ertheilten Geneh-
migung zur Ausstellung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst. Vom
5. Juli 1882. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung ber uristischen
Persönlichkeit an die Gustav Werner Stiftung zum Bruderhaus in Reutlingen. Vom 11. Juli 1
Versügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten,
betreffend die Ergänzung der inländischen postordnung hinsichtlich der Abstempelung von Sriefumschlägen,
postkarten und Streifbändern für Privatpersonen.
Vom 6./10. Juli 1882.
Die Bestimmungen in §. 50 der inländischen Postordnung vom 14. März 1881
(Reg. Blatt S. 21) über den Verkauf von Postwerthzeichen erhalten als Absatz IV fol-
genden Zusatz:
IV. Briefumschläge, Postkarten und Streifbänder, welche von Privaten auf
eigene Rechnung hergestellt worden sind, werden auf Verlangen bei der Druckerei
der K. Verkehrsanstalten mit dem Postwerthzeichen-Stempel bedruckt, wofür neben
dem Nennwerth der aufgedruckten Werthstempel eine Vergütung von 1 /4 75 Pf.
für je 1000 Stück oder einen überschießenden Theil zu entrichten ist. Die Brief-
umschläge werden mit den Werthstempeln zu 5 und 10 Pf., die Postkarten mit