Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

W 22. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 15. September 1882. 
Inhalt. 
Bekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Ernennung eines Mitglieds des literarischen Sachverständigen- 
vereins für Württemberg, Baden und Hessen. Vom 9. September 1882. — Bekanntmachung des Justizmini- 
steriums, betressend die Ernennung von Mitgliedern des künstlerischen Sachverständigenvereins für Württemberg, 
Baden und Hessen. Vom 90. September 1882. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der 
Finanzen, beiressend den Freundschafts-, Handels= und Schiffahrtsvertrag mit den Vereinigten Staaten von 
Mexiko. Vom 25. Juli 1882. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betrefsend eine neue Ausgabe 
der Pharmacopoca Germanica. Vom 26. Juli 1882. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betrefsend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an den Verein für Förderung der Kunst in Stuttgart. 
Vom 5. Sentember 1882. 
  
  
Hekanntmachung des Justizministeriums, betreffend die Ernennung eines Mitglieds des literarischen 
Lachverständigenvereins für Würtlemberg, Baden und gessen. Vom 9. September 1882. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 3. I. M. 
den Professor Dr. von Mandry in Tübingen an der Stelle des Dr. jur. von Wächter, 
welcher die betreffende Funktion niedergelegt hat, zum Mitglied und Vorsitzenden des 
nach dem Reichsgesetze vom 11. Juni 1870 gebildeten literarischen Sachpverständigen- 
vereins für Württemberg, Baden und Hessen gnädigst zu ernennen geruht. Solches 
wird unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. März 1872 (Reg. Blatt S. 105) 
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 9. September 1882. 
Faber.
	        
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