Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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Anlage B. 
Civilversorgungsschein. 
Dem (Ger- und Zuname, Charge in der Gendarmerie bezw. im Landjägerkorps oder in der Schutz- 
mannschait) ist gegenwärtiger Civilversorgungsschein nach 
einer aktiven Militärdienstzeit von 
........ Jahren 
einer weiteren Dienstzeit in der Gendar- 
..... Monaten, 
merie (dbezw. im Landjägerkorps oder in 
der Schutzmannschaft) von 
mithin nach einer Gesammtdienstzeit von 
erkheilt worden. 
Er ist auf Grund dieses Scheines zur Versorgung im Civildienste bei den 
Reichsbehörden, sowie den #taatebehörden des (Name des Bundesstaats) 
nach Maßgabe der darüber bestehenden Bestimmungen berechtigt. 
Der Inhaber bezieht eine Pension vp0or *75 Pf. monatlich. 
N. N., den #en 18. 
(Stempel.) (Behörde, welche Üüber den Anspruch auf den 
Alier Jahre. 
(M. des Civilversorgungsscheins.) 
Civilversorgungsschein entschieden hat.) 
(M. der Invalidenliste.) 
(Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.)
	        
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