Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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Anlage Ex. 
Bescheinigung. 
Dem (Vor= und Zuname, Charge und Truppentheil 2c. — bezw. Charge in der Gendarmerie, in dem 
Landjägerkorps oder in der Schutzmannschaft) kann eine der den Militäranwärtern im 
Reichsdienste, sowie im Staatsdienste des (Name des Bundesstaats) 
vorbehaltenen Stellen übertragen werden. 
Inhaber bezieht eine Pension b0do . Pf. monatlich. 
N. N., denena . ... 18 
(Stempel.) (Behörde, welche Über die Ertheilung der 
Alterer Jahre. Bescheinigung entschieden hat.) 
bder Bescheinigung.) 
(. der Invalidenliste.) (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.) 
ENNN 
Bescheinigung. 
Dem (Vor= und Zuname, Charge und Truppentheil 2c. — bezw. Charge in der Gendarmerie, in dem 
Landjägerkorps oder in der Schutzmamnschaft) kann eine der den Militäranwärtern im 
Staatsdienste des (Name des Bundesstaats) 
vorbehaltenen Stellen übertragen werden. 
Inhaber bezieht eine Pension d0dnn —— . ... Pf. monatlich. 
N. N., denen 18 
(Stempel.) (Behörde, welche Über die Ertheilung der 
Altrer: re. Bescheinigung entschieden hat.) 
B 
9 5 ———# (Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten.)
	        
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