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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Samstag den 30. September 1882.
Inhalt.
Bekanntmachung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des
Innern, des Kriegswesens und der Finanzen, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige
Mittheilung der Strafurtheile. Vom 18. September 1882. — Verfügung der Ministerien der Justiz, der aus-
wörtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstallen, des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen,
betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseilige Mittheilung der Strafurtheile. Vom 18. Sep-
tember 1882. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Trennung des Weilers Kirschenhardthof
von der Gemeinde Hochberg, Oberamts Waiblingen, und dessen Zutheilung zu der Gemeinde Erbsteiten, Oberamis
Marbach,. Vom 12. Seplember 1882. — Belannimachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung
der juristischen Persönlichleit an den Stuttgarter Kirchenbauverein. Vom 16. Seplember 1882.
Hekanntmachung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die
Verkehrsaustalten, des Innern, des Kriegswesens und der Finanzen, betressend die Einrichtung von
Strafregistern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile.
Vom 18. September 1882.
In der Anlage wird die von dem Bundesrathe in seiner Sitzung vom 16. Juni
1882 beschlossene, von dem Reichskanzler in Nro. 27 des Centralblatts für das deutsche
Reich S. 309 ff. veröffentlichte Verordnung, betreffend die Einrichtung von Straf-
registern und die wechselseitige Mittheilung der Strafurtheile, zur allgemeinen Kennt-
niß gebracht.
Stuttgart, den 18. September 1882.
Mittnacht. Renner. Wundt. Faber. Hölder.