Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1882. (59)

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Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen: 
  
  
1. 2. 3. 4. 
Lau- 
fende wem? bei Pfändung Bemerkungen. 
Nro. 
A. des Diensteinkommens 
2 der Offiziere bei dem Pionierbataillon 
Nro. 13. Zu Ziffer 4—6. 
3 Auditeure, Bezüglich des Garnison- 
4 des Generalarztes und des bei diesem fun-e der #are 
girenden Assistenzarztes, der Garnison-üster, sowie des Platz- 
ärzte, sowie des Korpsstabsapothekers, majorsder Festungllm 
5E der Garnisonpfarrer und Garnisonküster in —W hothe 33. 
Absicht auf ihre Bezüge aus Militärfonds, Reuung anui 8 IVv# 
6 der Platzmajore, % Armeekorps in Carls- 
7 des Korpsroßarztes beim Generalkommando,“n zu erfolhen. 
8 der Militär-Intendantur-Beamten mit Aus-Wegen des Mili- 
nahme des Militär-Intendanten, tär-Intendanten 
9 der Beamten der Magazinverwaltungen, s. A. III; ebenso 
10|der Beamten des Montirungsdepots, wegen der Beam- 
11|der Beamten der Garnisonverwaltungen, ten des Kriegs- 
12 der Militärbaubeamten, zahlamts. 
13|der Beamten der Garnisonlazarethe, 
14•es Lehrers bei der Garnisonschule zu Hohen- 
, asperg. 
III.]Dem Kriegsministe- sämmtlicher übrigen unter den Nummern 
rium. A. 1 und II nicht inbegriffenen Offiziere 
und Beamten der Militär-Verwaltung. 
B. der Pension und des sonstigen 
aus Militärfonds fließenden Ein- 
kommens. 
Dem Kriegsministee-“]Der sämmtlichen mit Pension zur Dispo- 
rium. sition gestellten Offiziere und Militär- 
  
  
## 
  
beamten, 
der sämmtlichen auf Inaktivitätsgehalt oder 
artegeld gesetzten Offiziere und Be- 
amten der Militärverwaltung, 
3 Der sämmtlichen mit Pension Hinzlich ver- 
abschiedeten Offiziere und 
Militärverwaltung. 
eamten der 
 
	        
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