Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

8. 
5. 
28. 
414 
Ministerium des Kirchen= und Schulwesens. Verfügung, betreffend eine Revision 
der organischen Bestimmungen der landwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim. 312. 
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Vollzug der Gewerbeordnung für 
das Deutsche Reich. 234. 
. Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend den Abonnementspreis für das Regierungs- 
blatt und für das Reichsgesetzblatt auf das Kalenderjahr 1884. 341. 
. Ministerien des Innern und der Finanzen. Bekanntmachung, betreffend die Ein- 
fuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. 367. 
. Ministerien der Justiz und des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Ausführung 
der Uebereinkunft zwischen Deutschland und Frankreich über den Schuß an Werken der Literatur 
und Kunst. 361. 
. Ministerium des Innern. Bekanntmachung, betreffend die Verleihung der juristischen 
Persönlichkeit an den evangelischen Verein in Kirchheim u. T. 368. 
Ebendasselbe. Verfügung, betreffend die Umlage des Gebäudebrandschadens für das Jahr 1884. 
400. 
Dezember. 
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Vollzug des Reichsgesetzes vom 
15. Juni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter. 369. 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Verfügung, betreffend Abän- 
derungen und Ergänzungen der 88. 4 und 16 des revidirten Pferdeaushebungsreglements für das 
Königreich Württemberg vom 16. November 1876. 402. 
. Justizministerium. Verfügung, betreffend die Vollziehung der zeitigen Zuchthauestrafe. 401. 
27. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend den Vollzug des Reichsgesetzes vom 
20. Juli 1881 über die Bezeichnung des Raumgehalts der Schankgefässe. 403. 
Medizinalkollegium. Bekanntmachung, betreffend die Abänderung und Ergänzung der 
Arzneitaxe vom 16. Dezember 1882. 405. 
Berichtigung der in Nr. 25 des Jahrgangs 1882 des Regierungsblatts verbffentlichten Verfügung 
vom 18. September 1882, betreffend die Einrichtung von Strafregistern und die wechselseitige 
Mittheilung der Strafurtheile. 408.
	        
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