Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Gewerbeordnung. Abänderung der Vorschriften über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf 
Steinkohlenbergwerken. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 31. März 
1883. 29 
Ausführungsbestimmungen des Bundesralhs zur Gewerbeordnung für das Deutsche Reich. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 8. November 1883. 221. 
Vollzug der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich. Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 9. November 1883. 234. 
Gewichtswesen s. Aichwesen. 
Grenzsteuerämter. Ausfertigung von Uebergangsscheinen durch das Grenzsteueramt Aldingen, 
Kameralamte Spaichingen. Verfügung des Finanzminifteriums vom 11. Juli 1883. 183. 
Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer. Umlage auf die ersten 4 Monate 
des Statsjahrs 183/u. Verfügung des Steuerkollegiums vom 11. April 1883. 32. 
Umlage auf die letzten 8 Monate des Etatsjahrs /#. Verfügung des Steuerkollegiums 
vom 16. Juni 1883. 162. 
Grünmalz (. Malzsteuer. 
Handelsverträge s. Staatsverträge. 
Hauptfinanzetat s. Finanzgesetz. 
Heimatscheine s. Staats itsausweis 
Hohenheim. Einrichtung einer hresnateeg für landwirthschaftliche Maschinen und Geräthe 
in Hohenheim. Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 25. Ok- 
tober 1883. 217. 
Revision der organischen Bestimmungen der landwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim. 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens vom 8. November 1883. 312. 
Hombopathie. Einrichtung und Betrieb hombopathischer Apotheken und Diepensatorien. Ver- 
fügung des Ministeriums des Innern vom 25. Juli 1883. 187. 
J. 
Impfwesen. Aenderungen der Impfformulare. Bekanntmachung des Ministeriums des Innern 
vom 15. Februar 1883. 8. 
Ingenieurfach s. Prüfungen. 
Italien. Aenderungen des Zolltarise aus Anlaß des mit Italien abgeschlossenen Handelsvertrags. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 16. Juli 1883. 181. 
Jugendliche Arbeiter s. Gewerbeordnung. 
Juristische Persönlichkeit. Verleihung derselben an 
das von Baldinger'sche Fräuleinstift in Ulm. Bekanntmachung des Mini- 
steriums des Innern vom 25. April 1883. 59. 
 
	        
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