Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1883. (60)

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Verfügung den Ministeriums des Innern, betreffend die Hestellung eines Lehrers der Thierarzueischule 
in Sinitgart zum beamteten Thierarzt für den Hereich dieser Anstalt. 
Vom 10. Mai 1883. 
Der bereits mit den Funktionen eines beamteten Thierarzts für einzelne Gemeinden 
des Oberamts Stuttgart betraute Lehrer der Thierarzneischule daselbst (vergl. §. 8 der 
Ministerialverfügung vom 23. März 1881 betreffend die Vollziehung des Reichsgesetzes 
vom 23. Juni 1880 über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen und des Aus- 
führungsgesetzes vom 20. März 1881 Reg. Blatt S. 196) wird nunmehr auch für den 
Bereich der genannten Anstalt als beamteter Thierarzt im Sinne des F. 2 Abs. 3 des 
Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 bestellt. 
Stuttgart, den 10. Mai 1883. 
Hölder. 
Sekanntmachung des Ministerinme des Kirchen- und Schulwesens, 
betreffend die von dem verstordenen Ior. jur. Gustav Adolf Schlayer in Anttgart errichtete 
NAistung zur Unterstühnug von Privaldozenten beziehungsweise Mudirenden. 
Vom 26. April 1883. 
Vermöge Höchster Entschließung vom 26. d. M. haben Sein e Königliche Ma- 
jestät der von dem verstorbenen Dr. jur. Gustav Adolf Schlayer in Stuttgart testa- 
mentarisch errichteten Stiftung zur Unterstützung von Privatdozenten beziehungsweise 
Studirenden die landesherrliche Genehmigung mit der Wirkung der juristischen Persön= 
lichteit für die Stiftung gnädigst ertheilt, und die akademischen Behörden in Tübingen 
zu Uebernahme derselben in ihre Verwaltung und Aufsicht zu ermächtigen geruht; was 
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Stuttgart, den 26. April 1883. 
Geßler. 
Gedruck bei G. Hosselbrin!t (Chr. Scheufele)
	        
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