Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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Formular I. 
Aeckaarschisserpatent. 
Nachdem der N. J. (Vorname und Familienname) 
..... Jahre alt, Sohn des N. N. (Vor- und Familienname des Vaters) 
zu N. N. im .. . . . . Bezirke N. N. 
wohnhaft, nachgewiesen hat, daß er die erforderliche Befähigung zum Betriebe der Neckarschiff- 
fahrt besitzt, so wird demselben hierdurch die Befugniß zur Führung 
eines Segelschiffs 
eines Dampsschiffs 
auf dem Reckar bis in den Rhein 
ertheilt. 
Gegeben 
(L. S.) 
Königl. Württemb. Oberamt Heilbronn. 
Signalement des Patentinhabers.
	        
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