Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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Bekannimachnng des Ministeriums des Innern, betreffend die Prüfung der Apolheker. 
Vom 19. Mai 1884. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nro. 19 des Centralblattes für das 
Deutsche Reich erlassene Bekanntmachung vom 6. Mai 1884, betreffend die Prüfung der 
Apotheker, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 19. Mai 1884. 
Hölder. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Prüfung der Apotheker. Vom 6. Mai 1884. 
Der Bundesrath hat beschlossen, 
daß der Besuch der technischen Hochschule zu Darmstadt dem Besuche einer 
Universität im Sinne der Vorschriften für die Prüfung der Apotheker vom 
5. März 1875 (Centralblatt S. 167) gleichzustellen und daß der bei dieser Schule 
zu errichtenden Prüfungskommission die Berechtigung zur Ertheilung für das 
ganze Reich gültiger Approbationen beizulegen sei. 
Berlin, den 6. Mai 1884. « 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
Geukt bei G. Hosselbrint Chr. Scheufele).
	        
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