Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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Beilage IV. 
Instruktion zur Pornahme der Desinfektion. 
1) Infizirte oder verdächtige Kleider, Wäsche, Betten und sonstige Effekten sind, soweit 
nicht ihre Vernichtung durch Feuer angezeigt ist, mit heißen Wasserdämpfen zu behandeln. 
Als hiefür geeignete Apparate können nur diejenigen angesehen werden, in welchen ein 
fortwährendes Durchströmen von heißen Wasserdämpfen durch den Desinfektionsraum stattfindet 
und bei welchen die Temperatur der Wasserdämpfe im Desinfektionsraum überall mindestens 
1000 C. beträgt. 
Diese Bedingung wird erfüllt, wenn ein in die Oeffnung, durch welche der Dampf den 
Apparat wieder verläßt, gebrachtes Thermometer die Temperatur von 1000 C. erreicht. 
Die Zeit, während welcher die zu desinfizirenden Gegenstände den heißen Wasserdämpfen 
ausgesetzt werden, darf bei leicht zu durchdringenden Gegenständen, z. B. Kleidern, nicht weni- 
ger als eine Stunde, bei schwer zu durchdringenden Gegenständen, z. B. Matratzen, nicht weni- 
ger als zwei Stunden betragen. Hierbei ist die Zeit nicht mitgerechnet, welche vergeht, bis der 
Dampf, welcher aus dem Desinfektionsraume ausströmt, die Temperatur von 100“ C. 
erreicht hat. 
Der Wasserdampf wird am besten in einem Dampfkessel (z. B. einer Fabrik, Heizungs- 
anlage, Lokomotive 2c.) entwickelt und mittels einer Röhre in den Desinfektionsraum eingeleitet. 
Der Desinfektionsraum wird zweckmäßig in Form eines Kastens aus Dielen hergestellt 
und muß mindestens so geräumig sein, daß in denselben zusammengerollte Matratzen oder 
andere größere Bettstücke eingebracht werden können. Der Deckel muß satt aufsitzen und mit 
Hacken oder Riegeln verschließbar sein. Das Dampfrohr soll hart am Boden einmünden, wäh- 
rend an dem Deckel eine ebenso weite etwa 1 m hohe Ausströmungsröhre angebracht ist. Zur 
Vermeidung einer Durchnässung der Gegenstände wird etwa 10 cm über dem Boden ein Rost 
aus Latten, Gurten u. dergl. eingesetzt. 
Wo ein Dampfkessel fehlt, kann ein größerer Waschkessel dienen, über den man ein Holz- 
faß als Desinfektionsraum stürzt, dessen unterer Boden herausgenommen ist, und dessen oberer 
Boden zum Ausströmen des Dampfes eine runde Oeffnung hat, in welche ein Thermometer 
eingesetzt werden kann. Die zu desinfizirenden Gegenstände sind in das Faß zu legen und deren 
Herabfallen in den Kefsel durch Schnüre oder Horden oder auf eine andere Weise zu verhindern.
	        
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