Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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M 20. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Sonntag den 7. September 1884. 
Inhalt. 
Versügung des Ministeriums des Innern, betressend die Anordnung neuer Landtagsabgeordnetenwahlen für die 
Städte Ellwangen und Reutlingen. Vom 5. September 1884. 
  
Versügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Anordnung neuer Landtagsabgrordnrtenwahlen für die Slädte Ellwangen und Rentlingen. 
Vom 5. September 1884. 
Da in der Stadt Ellwangen in Folge der Beförderung des bisherigen Abgeordneten 
auf ein höheres Amt, und in der Stadt Mentingen in Folge der Mandatsniederlegung 
des bisherigen Abgeordneten die Landtagsal te date erledigt sind, wird auf 
Höchsten Befehl Seiner Königlichen Majestät die Vornahme von Neuwahlen für 
diese Städte angeordnet und Nachstehendes verfügt: 
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für die Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen. 
Die Ortswahlkommissionen werden hiebei hinsichtlich der Frage, welche Personen in 
die Wählerlisten aufzunehmen sind, auf Art. 4 des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 
(Reg. Blatt S. 178) und §. 3 der Ministerialverfügung, betreffend die Vollziehung des 
Wahlgesetzes vom 6. November 1882 (Reg. Blatt S. 345) besonders hingewiesen.
	        
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