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24.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Montag den 17. November 1884.
Inhalt.
Königliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung. Vom 9. November 1884.
— Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend ein Nachtragsverzeichniß solcher
höherer Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den ein-
jährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind; — desgleichen Namhaftmachung provisorisch berechtigter Anstalten;
— Eingehen einer derartigen Anstalt. Vom 5. November 1884. — Bekanntmachung des Ministeriums des
Innern, betrefsend den Bestand der Aichämter. Vom 5. November 1884. — Bekanntmachung des Ministeriums
des Innern, betreffend die Bestätigung des Generalagenten der Allgemeinen Versicherungsgesellschaft „Helvetia“
in St. Gallen. Vom 8. November 1884. — Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens,
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Clemens Martini'sche und die Leonhard'sche Familien-
stiftung in Biberach. Vom 28. Oktober 1884. — Verfügung des Finanzministeriums, betressend die Ausstellung
von Uebergangsscheinen durch das Grenzsteueramt Feuerbach, Kameralamts Stuttgart. Vom 27. Oktober 1884.
Königliche Verordnung,
beireffend den Wiederzusammentritt der Ständeversammlung.
Vom 9. November 1884.
Karl, ovon Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums haben Wir den Wiederzusammentritt
der vertagten Ständeversammlung auf
Donnerstag den 27. November d. J.
bestimmt.
Wir befehlen demnach, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage
zur Eröffnung ihrer Sitzungen in Unserer Haupt= und Residenzstadt Stuttgart wieder
versammeln.
Gegeben Stuttgart, den 9. November 1884.
Karl.
Mittnacht. Renner. Geßler. Faber. Hölder. Steinheil.