Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1884. (61)

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errichteten sog. Clemens Martini'schen Familienstiftung in Biberach und der 
von dem verstorbenen Professor und Gymnasialrektor a. D. Leonhard errichteten 
Familienstiftung daselbst je auf Grund der vorgelegten Statuten und unter dem 
Vorbehalt der Rechte Dritter die juristische Persönlichkeit gnädigst verliehen. 
Stuttgart, den 28. Oktober 1884. 
Geßler. 
Verfügung des Finanzministeriums, 
betreffend die Ausstellung von Nebergangsscheinen durch das Grenzsteueramt Feuerbach. 
ftameralamts Stuttgart. Vom 27. Oktober 1884. 
Nachdem das Grenzsteueramt Feuerbach, Kameralamts Stuttgart, welches nach der 
Verfügung vom 26. August d. J. (Reg. Blatt S. 203) zur Ausstellung von Uebergangs- 
scheinen für kontrollepflichtige Branntweinsendungen ermächtigt worden ist, auch die 
Befugniß zur Ausstellung von Uebergangsscheinen für kontrollepflichtige Biersendungen 
erhalten hat, wird dies unter Bezugnahme auf §. 9 der Verfügung vom 3. Juni 1868, 
betreffend die Behandlung des Verkehrs mit den in den einzelnen Zollvereinsstaaten einer 
inneren Steuer oder einer Uebergangssteuer unterliegenden vereinsländischen Erzeugnissen 
(Reg. Blatt S. 251 ff.) unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß 
gegenwärtige Verfügung mit dem 1. November d. J. in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart, den 27. Oktober 1884. 
Renner. 
–—— 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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