Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Bekaunntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche 
in Rumänien. 
Vom 4. Dezember 1884. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in Nr. 48 des Centralblatts für das 
Deutsche Reich vom Jahr 1884 erlassene Bekanntmachung vom 26. November 1884, be- 
treffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige 
Deutsche in Rumänien, zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 4. Dezember 1884. 
Hölder. Steinheil. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 6. Januar 1876 (Centralblatt 1876, S. 4°) wird 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nach dem am 29. September d. J. erfolgten 
Ableben des Dr. Glück zu Bukarest dem Königlich Preußischen Stabsarzt der Landwehr Dr. 
Kremnitz daselbst die Ermächtigung zur Ausstellung der in §. 41, 1a und b Theil I der 
Wehrordnung vom 28. September 1875 bezeichneten Zeugnisse über die Untauglichkeit, beziehungs- 
weise bedingte Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen ertheilt worden ist, welche 
ihren dauernden Aufenthalt in Rumänien haben. 
Berlin, den 26. November 1884. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
v. Bötticher. 
* Regierungsblatt von 1876, S. ö3.
	        
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