Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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M 23. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 9. Juni 1885. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die 
Wächter-Vellnagel'sche Stiftung in Stuttgart. Vom 28. Mai 1885. — Verfügung des Finanzministeriums, 
betreffend die Erhebung der Nachsteuer von Branntwein. Vom 3. Juni 1885. 
Lekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Wächter-Lellnagel'sche Stistung 
in Stuttgart. Vom 28. Mai 1885. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom heutigen 
Tage der Wächter-Vellnagel'schen Stiftung in Stuttgart auf Grund der vorgelegten 
Statuten vorbehältlich etwaiger Rechte Dritter die juristische Persönlichkeit gnädigst 
verliehen. 
Stuttgart, den 28. Mai 1885. 
Hölder. 
Verfügung des Finanzministeriums, 
betreffend dir Erhebung der Nachstener von Branntwein. 
Vom 3. Juni 1885. 
In Vollziehung der Art. 40 bis 43 des Gesetzes, betreffend die Abgabe von Brannt- 
wein, vom 18. Mai 1885 (Reg. Blatt S. 111) wird folgendes verfügt:
	        
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