Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

281 
31. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 27. Juni 1885. 
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend eine Revision der organischen Bestimmungen 
des Lobhechnikums in Stuttgart. Vom 17. Juni 1885. 
  
Versügung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, 
betreffend eine Revision der organischen Bestimmungen des Polytechnikums in Stuttgart. 
Vom 17. Juni 1885. 
Nachdem die mittels der Ministerialverfügung vom 21. August 1876 (Neg. Blatt 
S. 345) bekannt gemachten organischen Bestimmungen für das Polytechnikum in Stutt- 
gart einer Revision unterworfen worden sind, werden, zufolge Höchster Genehmigung 
Seiner Königlichen Majestät vom 9. d. M., in Nachstehendem die neuen organischen 
Bestimmungen für diese Anstalt zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 17. Juni 1885. 
Sarwoy. 
Neue organische Bestimmungen für das Volptechnikum in Stuttgart. 
S. 1. 
Das Polytechnikum ist eine technische Hochschule. Es hat den Zweck, durch syste- 
matisch geordneten Unterricht künftige Techniker wissenschaftlich beziehungsweise auch 
künstlerisch auszubilden.
	        
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