Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Muster a. 
Eingegangen am 18 — — 
WMWM–. des Anmeldungs-Registers. 
—.. des Hebe-Registers. 
(Schwarzstempel.) 
Anmeldung, 
betreffend 
die Versteuerung beziehungsweise Abstempelung von inländischen Aktien, 
Renten= und Schuldverschreibungen nach dem Reichsgesetz über die Erhebung 
von Reichsstempelabgaben. 
Geichsgesetzblatt 1885 S. 179.) 
Der Unterzeichnete beantragt die Abstempelung der anbei erfolgenden, umstehend spezifizirten 
Werthpapiere und ist damit einverstanden, daß dem Ueberbringer der unten ausgefertigten Empfangs- 
bescheinigung gegen Aushändigung derselben die abgestempelten Werthpapiere zurückgegeben werden, 
sowie daß die Steuerbehörde zur Prüfung der Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangs- 
bescheinigung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll. 
, den len 18 
Des Anmeldenden ud —“ g. 
Empfangsbescheinigung. 
Die umstehend verzeichneten Werthpapiere sind der unterzeichneten Steuerstelle übergeben und 
werden nach erfolgter Abstempelung dem Ueberbringer dieser Empfangsbescheinigung ausgehändigt 
werden. Die Steuerstelle behält sich das Recht vor, die Legitimation des Ueberbringers dieser Empfangs- 
bescheinigung zu prüfen, ist jedoch zu einer solchen Prüfung nicht verpflichtet. 
ten 
(Firma, Unterschriften und Schwarzstempel der Steuerstelle.)
	        
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