Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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M 43. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 9. Oktober 1885. 
  
Inhalt. 
Verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, beireffend die Bekanntmachung von Ergänzungen und 
Aenderungen der Wehrordnung. Vom 22. September 1885. — Verfügung des Ministeriums des Innern, be- 
treffend das Regulativ für die Wahl der Vertreter der Arbeiter bei der württembergischen Baugewerks-Berufs- 
genossenschaft und der von diesen zu wählenden Beisitzer zum Schtedsgerict dieser Berufsgenossenschaft. Vom 
2. Oktober 1885. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Bezirke für die Wahl der Arbeiter- 
vertreter zu der württembergischen Bangewerks-Berufsgenossenschaft. Vom 2. Oktober 1885. 
  
  
verfügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Gekanntmachung von Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung. 
Vom 22. September 1885. 
Unter Bezugnahme auf die gemeinschaftliche Verfügung der Ministerien des Innern 
und des Kriegswesens vom 18. September 1880, betreffend die Bekanntmachung der 
Ergänzungen und Aenderungen der Wehrordnung vom 28. September 1875, (Reg. Blatt 
von 1880 S. 195 und Berichtigung hiezu im Reg. Blatt von 1881 S. 20) wird durch 
den nachfolgenden Abdruck die im Centralblatt für das Deutsche Reich vom 11. Sep- 
tember 1885 Nr. 37 unter Ziffer 1 verkündigte Kaiserliche Entschließung vom 27. August 
1885, durch welche weiteren Ergänzungen und Aenderungen des ersten Theils der Wehr- 
ordnung die Allerhöchste Genehmigung ertheilt worden ist, zur Veröffentlichung gebracht. 
Stuttgart, den 22. September 1885. 
Hölder. Steinheil.
	        
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