Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Beilage III. zu §. 35 der Verfügung. 
Gberamt 
Gemeinde 
Verzeichniß 
der 
wohnsteuerpflichtigen Linwohner. 
Bemerkung. 
Die über 25 Jahre alten wohnsteuerpflichligen Gemeindebürger sind in dem Verzeichnisse der im 
Gemeindebezirk wohnenden Gemeindebürger aufgeführt, auf dessen Inhalt hiemit verwiesen wird. 
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