Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 13. Oktober 1885, betreffend den bei 
Unfällen von der Krankenkasse in der Zeit von der fünften bis zur dreizehnten Woche 
nach dem Unfall zu leistenden, seitens des Betriebsunternehmers zu erstattenden Mehr- 
betrag an Krankengeld (F. 5 Abs. 9 des Unfallversicherungsgesetzes). 481. 
Kunstschule. Revision der organischen Bestimmungen für die Kunstschule. Verfügung des Mini- 
steriums des Kirchen= und Schulwesens vom 28. September 1885. 431. 
Kunstwerke s. Literatur. g 
Landesfeuerlöschordnung vom 7. Juni 1885. 235. 
Vollziehung derselben. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 24. November 
1885. 503. 
Landeshebammenschule. Statut für die Landeshebammenschule und Gebäranstalt in Stutt- 
gart. Verfügung des Medizinalkollegiums, Abtheilung für die Staatskrankenanstalten, vom 
12. November 1885. 499. 
Regelung der Verpflegungsgelder für die in die Landeshebammenschule und Gebäranstalt in 
Stuttgart aufgenommenen Schülerinnen und Wöchnerinnen, sowie der Entschädigung für 
die aus der Gebäranstalt abgegebenen Ammen. Bekanntmachung des Medizinalkollegiums, 
Abtheilung für die Staatskrankenanstalten, vom 12. November 1885. 501. 
Landtag. Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. Königliche Verordnung vom 
15. Februar 1885. 29. 
Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Oberamtsbezirk Freudenstadt. Ver- 
fügung des Ministeriums des Innern vom 9. Mai 1885. 81. 
Landwehrbezirkseintheilung. Berichtigung der Landwehrbezirkseintheilung für das Deutsche 
Reich. Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens vom 16. Januar 
1885. 17, vom 30. März 1885. 67 und vom 22. April 1885. 75. 
Lehrlingsprüfungen. Veranstaltung von freiwilligen Lehrlingsprüfungen. Bekanntmachung 
der Ministerien des Innern und des Kirchen= und Schulwesens vom 16. September 1885. 383. 
Leichen. Verfahren in den Fällen eines nicht natürlichen Todes oder bei Aufsindung von Leichen, 
sowie die Mittheilung von Sterbefällen an das Standesamt unter den Voraussetzungen 
des §. 157 der Reichsstrafprozeßordnung. Verfügung der Ministerien der Justiz und des 
Innern vom 19. Februar 1885. 31. 
Literarische Sachverständige s. Sachverständigenvereine. 
Literatur. Ausführung der Uebereinkünfte zwischen Deutschland und Belgien und zwischen Deutsch- 
land und Italien über den Schutz an Werken der Literatur und Kunst. Bekanntmachung 
der Ministerien der Justiz und des Innern vom 30. Dezember 1884. 1. 
Ausführung der Nummer 3 des Schlußprotokolls zu der deutsch-italienischen Literarkonvention 
vom 20. Juni 1884 (Reichsgesetzblatt Seite 193). Bekanntmachung des Ministeriums 
des IJunern vom 27. Januar 1885. 21. 
M. 
Medizinalwesen. Einrichtung und Betrieb der Apotheken, sowie Zubereitung und Feilhaltung 
der Arzneien. Verfügung des Ministeriums des Innern vom 1. Juli 1885. 305.
	        
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