Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1885. (62)

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K 11. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 15. April 1885. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betressend Aenderungen in dem Verzeichniß der in den Weinbau- 
gebieten des Deutschen Reichs gebildeten Weinbaubezirke. Vom 30. März 1885. — Verfügung des Steuerkollegiums, 
betressend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer auf die ersten 4 Monate des Etats- 
jahrs 1886/86. Vom 8. April 1885. 
  
Hekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend Aenderungen in dem Verzeichniß der in den Weinbangebieten des Deutschen Reichs 
gebildeten Weinbanbezirke. Vom 30. März 1885. 
Nachdem das unter dem 4. Dezember v. J. in der Nummer 25 des Regierungsblatts 
von 1884 (Seite 234 ff.) veröffentlichte Verzeichniß der auf Grund des Reichsgesetzes 
zur Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit gebildeten Weinbaubezirke lant der 
in der Nummer 9 des Centralblattes für das Deutsche Reich von 1885 (Seite 50) 
abgedruckten Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 18. Februar 1885 Aenderungen 
erfahren hat, wird diese Bekanntmachung in Nachstehendem gleichfalls zur allgemeinen 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 30. März 1885. 
Hölder.
	        
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