Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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der Landesfeuerlöschinspektor, 
die Brandversicherungsinspektoren und der Brandversicherungshauptkassier, 
der Vorstand des Bergamts, 
der Landoberstallmeister, der Oberthierarzt bei den Landgestüten und der Ge- 
stütskassier, 
die Offiziere des Landjägerkorps. 
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D. Departement des Kirchen= und Schulwesens: 
a) Unterrichts= und Erziehungsanstalten: 
bei der Universität: 
der Kanzler, der Amtmann und der Kassier, 
die ordentlichen und die anßerordentlichen Professoren, 
die Bibliothekare, welche diese Stelle als ihr Hauptamt bekleiden; 
bei den höheren theologischen Seminarien: 
der Oekonomieverwalter am evangelisch-theologischen Seminar und am Wilhelms- 
stift in Tübingen; 
bei den landwirthschaftlichen Unterrichtsanstalten: 
der Vorstand, der Kassier und der Sekretär, sowie die ordentlichen Professoren 
der landwirthschaftlichen Anstalt in Hohenheim, 
der Vorstand und die Hauptlehrer der Thierarzneischule, 
der Vorstand der Weinbauschule; 
bei den technischen Unterrichtsanstalten: 
der Verwaltungsbeamte, sowie die ordentlichen Professoren des Polytechnikums, 
der Vorstand und die Hauptlehrer der Baugewerkeschule; 
bei der Kunstschule: 
der Vorstand und die ordentlichen Professoren; 
bei der Kunstgewerbeschule: 
die Hauptlehrer; 
bei den Gelehrten= und Realschulen: 
die Gphoren und Professoren an den niederen evangelisch-theologischen Seminarien, 
die Vorstände und Hauptlehrer, einschließlich der Kollaboratoren, an den Gym- 
nasien, Lyceen und Realanstalten, an den Latein-, Real-, Bürger= und 
Elementarschulen;
	        
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