Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

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Formular für die Nachweisung. 
Stat 
Bezirk der höheren Verwaltungsbehöden 
Bezirk der unteren Verwaltungsbehördei 
Gemeinde= (Stadt-) (Guts-), Beziinn . . ... 
Nachweisung 
der im Monat .. 18 . ausgeführten Regie-Bauarbeiten, zu deren 
Ausführung nehr als sechs Arbeitstage thatsächlich verwendet worden sind. 
(5.22 des Banunfallversicherungsgesetzes.) 
u. Vor= und Zuname, Stand und I ................................ 
Wohnung des Unternehmers ................................ 
l-Ortdchmmrbcit(Vaisstcllc)........ ............. 
(-GegenstanddchauarbcilU........................ 
·lArtdchetricbch................... (....... 
(-.JstdiclllrbcitschonimoorocmangcncnMonatbegonnenworden?Unodersckcin.)"«).... 
JstfürdenvornemangenenMonatschoneineNacthcisungvorgelegtworden?(Jatidcstincsiit-«i-I)«I)... 
— 
2z. Ist die Bauarbeit beendigt? (Ja oder Nein.) 
Wenn die Bauarbeit noch nicht beendigt ist, wird sie im laufenden Monat fortgesetzt werden? 
(Ja oder Nein.) 
1) 3. B. Neubau eines Schuppecus durch Maurer-, Zimmer= und Dachdeckerarbeit. 
Bei mehreren Arbeitszweigen ist der Hauptarbeitszweig zu unterstreichen. 
*: Z. B. Handbetrieb, Betrich mit Motoren 2c. 
3) Bei Einreichung der Nachweisung für den Monal Jannar 1888 sind die Fragen c und k nicht zu beantworten. 
4) Die Frage 1 ist nur dann zu beantworten, wenn die Frage e bejaht worden ist.
	        
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