Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

III. Taxe der Arbeiten. 
Dfennig. 
A. Grundtaxe für Anfertigung und Abgabe der verschiedenen Arzneiformen ein- 
Schliesslich 
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der sümmtlichen Wüägungen. 
der erkleinerung jeder Art von in der Taxe der Arzneimittel nicht schon 
kleinert uufgeführten Arzneistoffen bis Zum (iesummtgewicht von 50 Grumm. 
der Mengung von Flüssigkeiten, von Pulvern oder Spezies, 
des vorgeschriebenen oder sonst etwi nöthigen Kolirens oder Fiültrirens. 
des Umhüllungsmaterials, soweit die Anwendung eines Gefisses nicht stattfindet. 
der Arbeit des Signirens und Tektirens 
Für dic Abgube eines einfachen Arzneimittels, wicciner 7- eines aehenische n 
oder galenischen Prüpurates, dürfen einschliesslich der Abzählung von Pillen. 
Dulvern. Tropfen, Blutegeln etec. nur ungerechmet werden. 
Ammnerkung. Auf die Abgabe von Oblaten, Mincralwussern. Mutterlaugen, sowic von Verband- 
stoflen, Pflastermull oder von anderen Arzneistoffen in Originalpackung, findet die Grundtare 
keine Anwendung. 
B. Zuschlüge zur Grundtage. 
I. Für die Bercitung der Arznecimittel oder Massen 
a. für Anreibon und Auflösen, 
— 
Bereitung einer Emulsion, 
"n Latwerge oder LDaste. 
Mischen und Schmelzen bei Bereitung von Bucillen. Bougies. Supposi- 
torien und Vaginalkugeln. 
Nischen und Schmelzen bei Berecitung eines Pfinsters. 
Anstossen der Musse bei Bereitung von Pillen. Boli. Trochiscl. 
Mischen oder Schmelzen bei Bereitung einer Sulbe, 
Bereitung einer Saturation ohne Anwendung von Würme. 
Bereitung eines Schleims ohne Anwending von Wünnc, 
auch in dem Fulle, wenn mehrere dieser Arbeiten bei Antertigung derselben 
Arznei zusammenkommen. und Cinschlicsslich des zu vorstehenden Arbeiten 
etwu nöthigen Erhitzens von Wasser 
für Bereitung eines Dekoktes. 
lockoktintuses, 
20 
10 
20
	        
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