Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1887. (64)

M 5. 
RNegierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Donnerstag den 3. Februar 1887. 
  
Inhalt. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend ein neues Verzeichniß der in Preußen auf Grund des 
Gesetzes über die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit vom 3. Jut- 1883 (Reichsgesetzblatt Seite 149) 
gebildeten Weinbaubezirke. Vom 25. Jannar 1887. — Bekanntmachung der Kulteminsgeriblaktheilen für 
Gelehrten= und Realschulen, betreffend die Verleihung der juristischen Persönlichkeit an die Neeff-Mörifescche 
Studienstiftung für evangelische Theologen. Vom 13. Jannar 1887. 
  
Bekanntmachung des Ministerinms des Innern, 
betreffend ein neues Verzeichniß der in Preußen auf Grund des Grsetzes über die Abwehr und Unter- 
drückung der Reblanskrankheit vom 3. Juli 1833 (Reichsgesetzblatt Leite 149) gebildeten Weinbanbezirke. 
Vom 25. Januar 1887. 
Nachstehend wird die vom Reichskanzler erlassene Bekanntmachung vom 4. Januar 1887, 
durch welche ein neues Verzeichniß der in Preußen gebildeten Weinbanbezirke veröffentlicht 
wird, unter Bezugnahme auf die früher ergangenen Bekanntmachungen vom 4. Dezem- 
ber 1884 (Reg. Blatt Seite 234 ff.) und vom 30. März 1885 (Reg. Blatt Seite 57 f.) 
sowie unter Hinweisung auf §§. 33 und 34 der Ministerialverfügung vom 23. Sep- 
tember 1885 (Reg. Blatt Seite 357 ff.) zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 25. Jannar 1887. 
Hölder.
	        
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