Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1888. (65)

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Armee= Onfanterie= Landwehr- Verwaltungs- 6 Bundesstaat. 
· (bezw. Aushebungs-) · « 
Kotps.Bklgade-"" « " Vezirte (Regierungs-Bezirk.) 
Regiment. Bataillon. zirke. 
Kreis Sieger 
Lun. reis Siegen. 
XI. 12. 2. Hessisches 2. (Siegen). DOllpe. N.-B. Arnsberg. 
r. 82. : Altena. 
  
  
  
  
  
Die Veränderungen im Bezirk des VII. Armee-Korps treten erst am 1. Januar 1888, und 
diejenige im Bezirk des XI. Armee-Korps erst am 1. April 1888 in Kraft. 
Berlin, den 12. Dezember 1887. Der Reichskanzler. 
In Vertrekung: Eck. 
tekanntmachung der Ministerien des Junern und des Kriegswesens, 
betreffend die Vergütung für die Naturalverpflegung der Truppen für das Jahr 1888. 
Vom 30. Dezember 1887. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler erlassene Bekanntmachung vom 23. De- 
zember 1887, betreffend die Festsetzung der Vergütung für die Naturalverpflegung der 
Truppen für das Jahr 1888 zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 30. Dezember 1887. 
Schmid. Steinheil. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund der Vorschriften in F. 9 Ziffer 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen 
für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 (Reichs-Ges. Blatt S. 52) 
ist der Betrag der für die Naturalverpflegung zu gewährenden Vergütung für das 
Jahr 1888 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu 
gewähren ist:
	        
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