Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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7. Inhaber tritt mit Zuweisung zur Marine- 
Ersatzreserve zum Beurlaubtenstand und in 
die Kontrole des (Hauptmeldeamts, Meldeamts, 
Kompagniebezirks) 
des Bezirkskommandos 
Er ist verpflichtet, sich innerhalb 8 Tage nach 
Aushändigung dieses Passes bei der genann- 
ten Kontrolstelle anzumelden. 
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Bezirks- 
kommandos.