Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Muster 6 zu g8. 46, 47 u. 16 
Nerutirungssammrol-e, Albbabetilce Tiste und Restantenliste. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1. 6. v. 10 11. 4. 17. 1. 15. 1. 
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1. Zu die Spalte „Bemerkungen“ werden alle Bestrafungen, mögen sic vor oder nach dem Eintritt der Betroffenen 
— 
in das militärpflichtige Alter erfolgt sein, eingetragen, soweit sie zur Kenntniß der mit Führung der Stammrollen 
betrauten Behörden gelangen, auch liegt levteren die Verpflichtung ob, die in einzelnen Fällen etwa hervortreten- 
den Zweifel durch die nöthigen thatsächlichen Erörrerungen aufzuklären und das Ergebniß in der Stammrolle zu 
vermer 
Cvenso ist thunlichst anzugeben, ob und eventnell wann etwaige Strafen verbüßt worden sind. 
* haben sonstige Angaben, welche zur Beurtheilung des Lebenswandels von Bedentung sind, Aufnahme 
zu finde 
Ob die Spalten 11 bis 16 in den Rekrutirungsstammrollen auszufullen sind, bestimmen die Civilvorsitzenden der 
Ersatzkommissionen. 
Diet rrerlichen Fehler werden nach Ziffer und Buchstaben der Anlage (bezw. des Paragraphen) der Heerordnung 
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