Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

142 
Muster 19 zu §§. 102 und 121. 
  
Fandsturmrolle I und II. 
  
  
.--· Datum, Ort, Bisheriger . - 
Familien- (Kreis 2c.) Aufenthaltsort Entscheidung 
namen der Geburt (Wohnung) der Be- 
Nr. Religion * 
und Stand Ob Ersatz= merkungen 
. oder verheirathet * 
Vornamen Gewerbe cheirathet= kommission 
1. 2 3.. 2 5. 6. 7. 
Anmerkung: 
1. Die Landsturmrolle 1 enthält die Landsturmpflichtigen des ersten Aufgebots zdn die unansgebildeten Land- 
  
sturmflichigen des zweiten Aufgebots der vom Aufruf betroffenen Jahreskla 
* 
einzutragen. 
weit indlan aufgenommen. 
d## Landsturmrollen werden 
Regel in fünf Ouerspalten getheilt. 
In den Landsturmrollen II m# 
4. In Spalte 7 ist die erfolgte 
  
  
  
  
  
ce Landsturmrollen II werden die vom Aufruf betroffenen Fahberebicalenn Landsturmpflichtigen des 
  
u der Größe eines Bogens angelegt und für die Namen jede Seite in der 
in Spalte 2 auch die „Charge“ anzugeben, Spalte 6 bleibt unausgefüllt. 
Einstellung unter Angabe des Truppentheils 2c. oder die Art der Verwendung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.