Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Muster 20 zu 8. 126. 
Viste 
der im Bezirk des Armeekorps von der (Behörde) 
für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. 
Termin am 1. Vebruar. 
  
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Erläuterungen. Von den in der Liste für (13 als unabkömmlich bezeichneten Offizieren und Maunschaften sind 
abkömmlich und deshalb in die vorliegende Liste nicht aufgenommen. 
Zu Muster 20 zu S. 126. 
Nachtragsliste — 
zu den unterm 1. Februar im Bezirk des Armeekorps von der (Behörde) 
für den Fall einer Mobilmachung als unabkömmlich bezeichneten Beamten. 
Termin am 1. September. 
  
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A. Abgang. 
B. Zugang. 
  
  
  
  
  
  
 
	        
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