Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

15. 
Regierungsblatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 4. Juni 1889. 
  
Inhalt. 
Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für dic Rerkehrdamstalten betreffend 
Abänderung der Württembergischen Postordnung vom 14. März 1881. Vom 29. Mai 1889. — Verfügung der 
Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Dienstvorschrift über Morschgebährni e bei Ein- 
berufungen zum Dienst und bei Entlassungen vom 22. Februar 1887. Vom 20. Mai 
  
Verfügung des Ministeriums der answärtigen Angrlegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betreffend Abänderung der Würktembergischen postorduung vom 14. Alürz 133l. 
Vom 29. Mai 1889. 
1) Im §. 2 „Adresse“ betreffend, ist am Schlusse des Absatzesl Folgen- 
des nachzutragen: 
Wenn der Bestimmungsort zwar mit einer Postanstalt versehen ist, aber nicht zu den 
allgemeiner bekannten Orten gehört, so ist die Lage des Ortes in der Aufschrift noch 
näher zu bezeichnen. 
2) Im §. 16 „Drucksachen“ betreffend, sind unter VII die Ziffer 1 und die 
zugehörigen Zeilen des Textes zu streichen, sowie die darauf folgen- 
den Zahlen 2 bis 10 in 1 bis 9 abzuändern. 
Am Schlusse des Absatzes VII ist als neuer Absatz nachzutragen: 
VII a. Auf der Außenseite der Drucksachensendungen dürfen die nach 8. 3 Absatz 1 
bei Briefen zulässigen Vermerke u. s. w. unter den dort vorgeschriebenen Bedingungen 
angebracht werden.
	        
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