Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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der Name „Karl-Olga-Medaille für Verdienste um das rothe Kreuz“ beigelegt 
wird, die Königliche Genehmigung zu erteilen und bezüglich dieses Ehrenzeichens folgende 
nähere Bestimmungen andurch zu erlassen. 
1 
Die Medaille wird an solche Männer, Frauen und Jungfrauen, welche im Dienste 
des rothen Kreuzes zur Pflege im Felde verwundeter oder erkrankter Krieger sich beson- 
ders ausgezeichnet haben, als Zeichen der Anerkennung und Erinnerung verliehen. 
2. 
Die Verleihung des Ehrenzeichens hängt allein von dem König ab und kann nie 
nachgesucht werden. Sie erfolgt in der Regel auf Antrag der hohen Stifterin. Neben 
den sonst zur Einreichung von Vorschlägen für Ordensauszeichnungen zuständigen Stellen 
kann die Verleihung dieses Ehrenzeichens auch von dem Württembergischen Sanitäts- 
verein vom rothen Kreuz bei der Königin in Anregung gebracht werden. 
3. 
Die Medaille wird in Silber oder in Bronce verliehen. 
4. 
Das Ehrenzeichen besteht in einer einfachen runden Prägung, auf welcher oben, 
auf der Vorderseite, ein rothes Kreuz aufgesetzt ist, welches mit dem untern Teil in die 
Medaille hereinragt. Auf der vorderen Seite der Prägung befinden sich Unser und 
Unserer Königlichen Gemahlin Bildnis in erhabener Arbeit. An dem umgebenden 
Rande steht: „Karl und Olga, König und Königin von Württemberg.“ Auf 
der Rückseite ist in dem inneren Kreis der Medaille die Inschrift angebracht: „Für 
Verdienste um das rothe Kreuz.“ In dem äußeren Umfassungskreis steht: „Von 
der Protektorin des Württembergischen Sanitätsvereins vomrothen Krenz.“ 
. 
Die Medaillen werden an dem Bande des Olga-Ordens (Neg. Blatt von 1871 
S. 169) auf der linken Brust getragen.
	        
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