Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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18. die Realschule der reformirten Gemeinde unter 
Leitung des Dr. Reinmüller zu Hamburg, 
19. . Schule des Dr. Th. Wahnschaff daselbst, 
10. das unter Leitung des Direktors Wichern und 
des Pastors a. D. Röhricht stehende Pau- 
linum, Pensionat des Rauhen Hauses zu 
Horn bei Hamburg. (Progymnasiale und 
#Real-Abtheilung höhere Bürgerschule).) 
D. Lehranstalten, deren Berechtigung zur Ausstellung wisseuschaftlicher Befähigungszeugnisse 
von der Erfüllung besonders festgestellter Bediugungen abhäugig ist. 
I. Königreich Preußen. l II. Königreich Sachsen. 
Rheinprovinz. Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.) 
Die Gewerbeschule zu Saarbrücken.) 
Berlin, den 26. Juni 1889. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: Eck. 
  
1) An der progymnasialen Abtheilung wird die zum einjährig-freiwilligen Militärdienst eventuell befähigende 
Prüfung bereits nach Zurücklegung des Lehrgangs der Untersekunda abgehalten. 
2) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Sch##ler Vefühigungszeugnisse ausstellen, welche nach Erledigung der 
ersten theoretischen Klasse die Reise für die Fachklasse erworben haben. 
5) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schliler Befähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von 
einem Regierungs-Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung vargethan haben, daß sie den ersten (1½/ jährigen) und 
zweiten (1jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum genügend angeeignet haben.
	        
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