Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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M 24. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 28. Angust 1889. 
  
Inhalt. 
Verfügung' der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des 
Innern und der Finanzen, betreffend die Untersuchungen gegen Studirende des Polytechnikums in Etutgert. 
von 3 August 1889. — Verfügung der Ministerien der auswärtigen Augelegenhesten, Abtheilung für die Ver- 
  
kehanstaltg des Innern und der Finanzen, betreffend die Führung einer Anwärterliste für die Regierungs- 
baumeister (Re ierungsmaschinenbaumeister). Vom 7. August 1889. — Bekammachung, des Ministeriums des 
Innern, beirefferd die ee der Aichämter. Vom 8. August 1889. — Bekanntmachung des Ministeriums 
des Innern, G die Perleihun der jioistischen Persönlichkeit an die Stiftung „Arbeiterheim“ in Stutt- 
gart. Vom 15.M * anntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Abänderung 
des Bestands der MNte 0. ens el Vom 20. August 1889. — hersächuun u Finan Wmnisterims, be be- 
treffend die — von lebergangsscheinen durch die Ortsstauerhmter und sheim, Kameral 
amts Maulb Vom 0. Angust Bekanntmachung des K. Medi iaenn, Mbbheilen eftr die 
Shnatstrankeamnstalten betreffend bes erpsececamt der Ees &. Medifiualt %om 16. August 
  
verfügung der Ministerien der Iustiz, der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die 
Verkehrsganstalten, des Innern und der Finanzen, 
betreffend die Untersuchungen gegen Studirende des polytechnikums in Stuttgart. 
Vom 2. August 1889. 
Die Direktion des Polytechnikums (der technischen Hochschule) in Stuttgart hat 
behufs der Handhabung der Disciplinargewalt der Schulbehörden des Polytechnikums 
gegen die Studirenden des letzteren das Ansuchen gestellt, anzuordnen, daß von Unter- 
suchungen gegen Studirende des Polytechnikums der Direktion in gleicher Weise, wie 
dies nach der Verfügung der Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten, 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten, des Innern und der Finanzen vom 12. März d. Is. 
(Reg. Blatt S. 40) bei Untersuchungen gegen Studirende der Universität Tübingen durch 
Benachrichtigung des Rektoramts zu geschehen hat, Mittheilung zu machen sei.
	        
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