Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1889. (66)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Fabrikinspektion. Vom 31. August 1889. 
Es wird hiemit bekannt gemacht, daß die Besorgung der Fabrikinspektionsgeschäfte 
bis auf Weiteres in der Weise geregelt worden ist, daß die sämmtlichen Fabrikinspektions= 
geschäfte im Neckarkreis und Jagstkreis dem Oberregierungsrath v. Dieffenbach in Stutt- 
gart, diejenigen im Schwarzwaldkreis und Donaukreis dem Fabrikinspektor Groß in 
Stuttgart obliegen. 
Ersuchen, Anzeigen und sonstige Mittheilungen in dienstlichen Angelegenheiten sind 
an den hienach zuständigen Fabrikinspektor mit der Adresse der Centralstelle für Gewerbe 
und Handel zu richten. 
Stuttgart, den 31. August 1889. 
Schmid. 
Lekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffeod die Verleihung der juristischen Persönlichlieit an den Verein für die perberge 
zur Heimat in Eßlingen. Vom 9. September 1889. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge Höchster Entschließung vom 5. d. M. 
dem Verein für die Herberge zur Heimat in Eßlingen auf Grund der vorgelegten Sta- 
tuten und unter dem Vorbehalt der Rechte Dritter die juristische Persönlichkeit gnädigst 
verliehen. 
Stuttgart, den 9. September 1889. 
Schmid. 
  
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink (Chr. Scheufele).
	        
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